AGB
Fischer Rep&Reisen CH-4566 Oekingen
Geschäftsbedingungen Mein Ziel ist es, die vollste Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten. Deshalb sind folgende Bedingungen gegenseitig einzuhalten: Offerten und Rechnungen Alle Offerten werden immer speziell auf unsere Kundschaft ausgerichtet und individuell berechnet und basieren auf zu fahrende Distanzen und Arbeitsaufwand. Zusatzleistungen wie Flüge, Hotels, Konzertkarten, Transfers, Bike Transporter, etc. können ebenfalls über uns bestellt werden. Für eine fristgerecht Einzahlung des Transport-/ Arrangementpreises bis 10 Tage vor Reiseantritt bin ich Ihnen sehr dankbar. Schäden und grobe Verunreinigungen Für verursachte Schäden und/oder überdurchschnittliche Verunreinigungen an den Fahrzeugen, werden die Verursacher oder deren Gruppenleiter zur Rechenschaft gezogen werden. Lehrpersonen haften für ihre Schüler-/innen. Die jeweiligen Reparatur-/ Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt werden. Rauch- und Alkoholverbot Ein striktes Rauch-/ Alkoholverbot ist in unseren Fahrzeugen einzuhalten. Haftung für mitgeführte Gegenstände Für Gegenstände, die in den Fahrzeugen zurückgelassen werden, übernehmen ich keine Haftung. Ebenso lehnen ich jegliche Haftung ab, für Gegenstände, welche in Hotels, Unterkünften oder sonstigen Orten liegen geblieben oder entwendet wurden. Sach-, Personen und Annullationskosten- Versicherung Sach-, Personen und Reiserücktritts/Annullationskosten- Versicherung ist Sache der einzelnen Personen. Lehrpersonen haften für ihre Schüler-/innen. Es besteht die Möglichkeit, für Einzelpersonen oder Gruppen eine jewilige- Versicherung abzuschliessen. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten entsprechende Leistungen an. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Rücktritt oder Nichtantritt, einer gebuchten Reise, die von uns mit einer Auftragsbestätigung-/ Rechnung bestätigt wurde, immer kostenpflichtig bleiben. Annullationen 30 und mehr Tage vor Reiseantritt werden mit 20%, 30-15 Tage vor Reiseantritt mit 50%, 15-0 Tage sowie no show, werden mit 100% des Transport- Preises verrechnet oder nachbelastet, wenn diese nicht schon im Voraus bezahlt wurde. Unterbrüche, Reiseabbruch, Ersatzreisen Fischer Reisen & Transporte kann nicht haftbar gemacht werden für Unterbrüche, Umstellung oder sogar Absage der gesamten Reise, infolge Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Streiks, Annullationen, Diebstahl und Wandalismus an Fahrzeugen, kriegerischen Handlungen oder Einwirkungen Dritter. Für Absagen, Ausfall oder sogar Verlust der gesamten Dienstleisungen wie Flüge, Hotels, Theater- und Veranstaltungs-Tickets, und von uns bestätigte Transportaufträge infolge obendenannter Gründe, besteht keine Ersatz- oder Rückerstattungs- Pflicht unsererseits. Für erstellte Gutscheine infolge Verschiebungen oder Absagen der Reisen gelten folgende Regeln: Diese sind ab Ausstellungsdatum für 2 Jahre gültig; können aber nicht ausbezahlt werden. Bei deren Einlösung wird eine neue Auftragsbestätigung mit den aktuell geltenden Tarifen erstellt und in Anrechnung gebracht. Annullationskosten wie oben erwähnt. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Versicherungsgesellschaft. In oben genannten Fällen, werde ich mich aber bemühen, Ihnen eine Alternativ- Programm, Fahrzeug oder Reise mit Kostenfolge zu Ihren Lasten, so schnell als möglich zusammen zu stellen. Stand 02.2024
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